Anmerkungen zu der Wahlwerbung der SPD

 

Die SPD hat über Pfingsten einen Flyer „Stadtentwicklung und Naturschutz verbinden: das Auenkonzept“ an Nidderauer Haushalte verteilen lassen, in dem sie ausschließlich über den Bürgerentscheid am 02.07.2023 und über die abzustimmenden Teilprojekte informiert. Die Teilprojekte wurden in der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2022 (TOP 18) beschlossen. In der öffentliche Niederschrift zu der Sitzung findet sich TOP 18 auf den Seiten 16 bis 19. Die einzelnen Punkte des Beschlusses geben wir hier wieder:

Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Umsetzung des Konzeptes zur Aufwertung und Beruhigung der Nidderaue im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Nidderau UferrandstreifenVF 2531 mit den erforderlichen Investitionen. Die Abstimmung wird wie folgt unterteilt:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gemäß dem Konzept einschließlich der Renaturierung der Altarme
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Verbreiterung des vorhandenen Geh- und Radweges zwischen Mühlstraße und Alloheim.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Ausbau des Weges ab Alloheim über die Brücke bis zum asphaltierten Weg Richtung Bahnhofstraße mit hellem Asphalt (wie in Grünachse).
  4. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Ausbau der verbliebenen Wegabschnitte auf der Bahnhofseite nach Heldenbergen mit hellem Asphalt.
  5. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Förderung des ÖPNV und der Nahmobilität den Bau einer Brücke über die Aue zur Erschließung des Bahnhofes von der Neuen Mitte. Die Beleuchtung ist dabei insektenfreundlich auszuführen.
    Die Brücke dient der Besucherlenkung und der Verbindung der, das Landschaftsschutzgebietes umschließenden, Wege.
  6. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Infotafeln und Hinweisschilder auf den Wegen um die Aue aufzustellen, um den Menschen die sensiblen Bereiche der Natur näher zu bringen und Verständnis für den Schutz der Aue zu wecken.
  7. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt neben den im Konzept geplanten Hundewiesen in Windecken eine weitere in Heldenbergen einzurichten.
  8. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Verwaltung mit der Einholung der notwendigen Fördermittel beauftragt wird. Insbesondere die Umsetzung der späteren kostenintensiven Teilprojekte sind unter den Vorbehalt einer späteren Fördermittelzusage zu stellen.“

Diese einzelnen Punkte wurden mit unterschiedlichen Mehrheiten von der Stadtverordnetenversammlung angenommen. Das Abstimmungsverhalten ist in der Niederschrift nachzulesen.

 

Beim Lesen dieses Flyers sind uns ein paar Punkte aufgefallen:

 

  • Zu „Heutiger Zustand der Auen“

Mit Bezug auf die Wirtschaftswege unterhalb des Heldenberger Bahnhofs wird geschrieben: „Sie sind durch ihren baulichen Zustand unattraktiv zur Nutzung und nicht barrierefrei. Durch die daraus entstehende ungezielte Besucherlenkung sind quer durch das Auengebiet zahlreiche Trampelpfade entstanden, die die Lebensräume von zahlreichen Tieren stören und damit Tiere vertreiben.“

 

Die Wege sind tatsächlich nicht barrierefrei. Dass dadurch jedoch die (ebenfalls) nicht barrierefreien Trampelpfade entstanden sind, ziehen wir in Zweifel. Vielmehr ist uns von Hundebesitzern und anderen Spaziergängern, die bisher die Trampelpfade genutzt haben, gesagt worden, die Pfade hätten „offiziell“ ausgesehen und es sei den bisherigen Nutzern nicht bewusst gewesen, dass man die Aue nicht betreten sollte.

 

Die kürzlich erfolgte Aufklärung durch die Aufstellung der Hinweisschilder entlang der Aue haben bereits deutlich zur Änderung der Gewohnheiten und damit zur Beruhigung der Aue beigetragen. Die Trampelpfade wachsen gerade wieder zu.

  • Zu „Was soll sich ändern?“
    • Die Asphaltierung des Auerweges zum BON-Haus und zu den Kaninchenzüchtern ist NICHT Gegenstand des Bürgerentscheides.

Es wird geschrieben, dass „der bisher geschotterte Auerweg zum BON-Haus und den Kaninchenzüchtern befestigt und damit barrierefrei gestaltet werden“ soll.

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2022 TOP 18 erwähnt zwar das Konzept zur Beruhigung und Aufwertung der Nidderaue, aber es wurde ausschließlich über 8 konkrete Punkte einzeln abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis ist in der Niederschrift wiedergegeben. Keiner dieser 8 Punkte bezieht sich auf die Asphaltierung des Auerweges zum BON-Haus und zu den Kaninchenzüchtern.  

Gegenstand des Bürgerentscheides ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Damit ist Asphaltierung des Auerweges zum BON-Haus und zu den Kaninchenzüchtern NICHT Gegenstand des Bürgerentscheides.

 

Unter TOP 18 Punkt 6 wurde die Aufstellung von „Infotafeln und Hinweisschilder auf den Wegen um die Aue“ beschlossen, „um den Menschen die sensiblen Bereiche der Natur näher zu bringen und Verständnis für den Schutz der Aue zu wecken“.

 

Dieser Punkt wird von der Initiative ausdrücklich begrüßt. Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid soll er auch umgesetzt werden. Da bei diesem Punkt weder ein Bezug zu dem „nördlichen Rundweg“ (Gebiet unterhalb des Heldenberger Bahnhofs), noch zu dem „südlichen Rundweg“ (Gebiet an den Vereinshäusern) vorhanden ist, geht die Initiative davon aus, dass sich dieser Beschlussteil auf beide Bereiche bezieht. Damit könnten sowohl der Weg „Lebensader Nidder“ als auch der Weg „Kultur trifft Natur“ ohne eine Versiegelung umgesetzt werden.

 

  • Die Einrichtung von Erlebniselementen, Rastplätzen, eines Outdoor-Klassenzimmers sowie eines Abenteuerspielplatzes sind nicht Gegenstand des Bürgerentscheides.

 

Auch diese Punkte sind zwar in dem Konzept zur Beruhigung und Aufwertung der Nidderaue enthalten und schön dargestellt. Gerade die Erlebniselemente und der Abenteuerspielplatz sehen attraktiv aus, auch wenn es fraglich ist, ob sie zur Beruhigung der Aue beitragen. Es ist aber außer Frage, dass diese Elemente gar nicht Gegenstand des Bürgerentscheides sind. Denn sie sind in den unter TOP 18 von der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2022 beschlossenen Punkten gar nicht enthalten.

 

Der angesprochene Abenteuerspielplatz (Punkt 6.7.3 des Grobkonzeptes) ist von dem am 01.12.2022 getroffenen Beschluss in 8 Einzelpunkten nicht betroffen. Er ist Teil des Unterpunktes 6 des Gesamtkonzeptes „Umweltpädagogische Maßnahmen“. Keiner der 8 beschlossenen Punkte geht auf umweltpädogogische Maßnahmen ein.

Da das Konzept wie schon aufgezeigt, insgesamt nicht beschlossen wurde, steht eine Beschlussfassung zu einem Abenteuerspielplatz noch aus.

Ein fehlender Beschluss kann entgegen der Aussage der SPD auch nicht aufgehoben werden.

Hierzu können wir dennoch wie folgt Stellung nehmen: 

Unter dem Punkt 6.2 werden Grundsätze der Erlebnisinzenierung angesprochen. Dabei möchte man möglichst viele Zielgruppen ansprechen. Je mehr Zielgruppen ich anspreche, desto mehr Menschen werden das Angebot in Anspruch nehmen. Das widerspricht dann aber wieder dem Ziel einer Beruhigung. Wir meinen: ein Abenteuerspielplatz ist eine tolle Sache, sollte aber an anderer Stelle angelegt werden. Beispielsweise könnte der Familienpark entsprechend ergänzt oder der Spielplatz in der Bahnhofstraße umgestaltet werden.

 

Dazu sollte auch transparent darauf hingewiesen werden, dass der im Konzept angedachte Abenteuerspielplatz vollständig im Überschwemmungsgebiet liegt. Da hier regelmäßig und mehrfach im Jahr Überschwemmungen auftreten, halten wir diesen Platz für vollständig ungeeignet für einen Spielplatz.

 

  • Zu „Die SPD steht für Kostendeckel“

In der Bürgerversammlung vom 20.04.2023 stellte der Vertreter der FDP die Frage, ob die Stadtverwaltung einen maximalen Eigenanteil angeben könne, bis zu dem die Stadt bereit wäre, das Projekt umzusetzen. Diese Frage blieb damals unbeantwortet. Immerhin hat die SPD sich jetzt auf 2.5 Millionen EUR festgelegt, wobei aus dem Flyer der SPD nicht hervorgeht, ob dieser Kostendeckel sich auf die 8 beschlossenen Punkte oder auf die weitaus umfassendere Planung des Konzept zur Beruhigung und Aufwertung der Nidderaue bezieht.

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2023 wurde aufgrund eines Dringlichkeitsantrages der FDP beschlossen, dass "das Projekt Nidder-Querung gestoppt wird, sofern der Eigenanteil (brutto) bei Fertigstellung im Jahre 2027 oder später den Betrag von 2.5 Millionen EUR überschreitet". Der ursprünglich im Dringlichkeitsantrag genannte Betrag von EURO 2.626.000 wurde in der Sitzung auf 2,5 Millionen EUR angepasst.

 

Zeichnet sich während der Bauphase eine Überschreitung dieses Kostendeckels ab, kann das Projekt nicht mehr gestoppt werden. Denn unabhängig davon, ob die Nidder-Querung gewünscht oder ungewünscht ist, sollte Einigkeit darüber bestehen, dass niemand eine angefangene Bauruine in der Nidderaue stehen haben will.

 

  • Zu „In den vergangenen Monaten ist eine Bürgerinitiative mit dem Ziel angetreten, dass sich in der Aue nichts ändert.“

 

Dies ist eine gezielte Falschaussage. Die Initiative hat sich mit den 8 Punkten aus dem Konzept zur Beruhigung und Aufwertung der Nidderaue, die von der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2023 (TOP 18) beschlossen wurden auseinander gesetzt. Wie oben dargestellt bezieht sich der Bürgerentscheid lediglich auf diese 8 Punkte. Die Initiative steht für die vorgeschlagene Renaturierung der Nidder und die Aufstellung von Infotafeln und Hinweisschilder auf den Wegen um die Aue, um die Menschen für den Schutz der Aue zu sensibilisieren.

 

Die Initiative richtet sich gegen die Nidder-Querung, die Verbreiterung des bestehenden Weges vom Altenpflegezentrum nach Heldenbergen und gegen die Asphaltierung der Wiesenwege unterhalb des Heldenberger Bahnhofes.