Inhalt des Bürgerbegehren

 

Bürgerbegehren „Rettet unsere Nidderaue!“ in Nidderau – Wir möchten die Wahl haben!
Mit meiner Unterschrift beantrage ich die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 8 b HGO zu folgender Frage:
Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur „Umsetzung des Auenkonzepts“ Aktenzeichen AT82/2022 der Stadtverordnetenversammlung, Stadt Nidderau vom
01.12.2022 aufgehoben wird und stattdessen ausschließlich eine Beschilderung und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt werden?
Begründung: Nach der Meinung der Vertrauenspersonen hätte die Umsetzung des gesamten Konzepts, vor allem aber der Bau der Brücke sowie der Ausbau
des Rundweges um die Nidderaue zur Folge, dass die Natur gestört wird, dort lebende Tiere verdrängt werden sowie die Brut- und Setzzeit dauerhaft gestört
wird. Des Weiteren muss der Meinung der Vertrauenspersonen nach durch mehr Besucher/innen mit einer erhöhten Verschmutzung durch Müll gerechnet
werden. Die genaue Begründung entnehmen Sie bitte der 2. Seite.
Kostendeckungsvorschlag: Es entfallen die Kosten für die Errichtung von über 4 Millionen Euro. Durch den Wegfall der Maßnahme ist nicht von einem
Einnahmeausfall für die Stadt Nidderau auszugehen, jedoch von geringeren Unterhaltungskosten für Brücke und Rundwege (z. B. keine zusätzlichen Leerungen
von Mülleimern, keine Reparaturen, Wartungen, etc.).

 

Begründung:

Die Umsetzung des Konzepts zur Aufwertung und Beruhigung der Nidderaue im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Nidderau
Uferrandstreifen VF 2531 mit den erforderlichen Investitionen wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2022 (siehe Aktenzeichen
AT82/2022) in den folgenden acht Punkten beschlossen:
1. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gemäß dem Konzept einschließlich der Renaturierung der Altarme.
2. Die Verbreitung des vorhandenen Geh- und Radweges zwischen Mühlstraße und Alloheim.
3. Den Ausbau des Weges ab Alloheim über die Brücke bis zum asphaltierten Weg Richtung Bahnhofstraße mit hellem Asphalt (wie in
Grünachse).
4. Den Ausbau der verbliebenen Wegabschnitte auf der Bahnhofseite nach Heldenbergen mit hellem Asphalt.
5. Zur Förderung des ÖPNV und der Nahmobilität den Bau einer Brücke über die Aue zur Erschließung des Bahnhofes von der Neuen Mitte.
Die Beleuchtung ist dabei insektenfreundlich auszuführen. Die Brücke dient der Besucherlenkung und der Verbindung der, das
Landschaftsschutzgebietes umschließenden, Wege.
6. Infotafeln und Hinweisschilder auf den Wegen um die Aue aufzustellen, um den Menschen die sensiblen Bereiche der Natur näher zur
bringen und Verständnis für den Schutz der Aue zu wecken.
7. Neben den im Konzept geplanten Hundewiesen in Windecken eine weitere in Heldenbergen einzurichten.
8. Dass die Verwaltung mit der Einholung der notwendigen Fördermittel beauftragt wird. Insbesondere die Umsetzung der späteren
kostenintensiven Teilprojekte sind unter den Vorbehalt einer Fördermittelzusage zu stellen.
Nach der Meinung der Vertrauenspersonen hätte die Umsetzung des gesamten Konzepts, vor allem aber der Bau der Brücke (Punkt 5) sowie
der Ausbau und die Asphaltierung des Rundweges um die Nidderaue (Punkte 2, 3, 4) zur Folge, dass die Natur gestört wird, dort lebende
Tiere verdrängt werden sowie die Brut- und Setzzeit dauerhaft gestört wird. Des Weiteren muss der Meinung der Vertrauenspersonen nach
durch mehr Besucher/innen mit einer erhöhten Verschmutzung durch Müll sowohl auf den Wegen als auch auf und unter der Brücke gerechnet
werden. Die Nutzung von Hundewiesen (Punkt 7) ist nicht für jeden eine adäquate Alternative. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie
2000/60/EG muss selbstverständlich gemäß dem Maßnahmenprogramm Hessens umgesetzt werden (Punkt 1). Infotafeln und Hinweisschilder
(Punkt 6) fördern die Sensibilisierung des Besuchers, die Aue zu schützen. Zudem möchten wir weitere Sensibilisierungsmaßnahmen anregen
wie z.B. Informationsbroschüren für Hundehalter.