Hunde in der Aue

 

Wir distanzieren uns ausdrücklich von dem Gerücht, die Hunde komplett aus der Aue verbannen zu wollen. Wir vertrauen auf Information und Sensibilisierung von Seiten der Stadt an die Hundehalter (z. B. durch die dafür benötigten Informationstafeln: „Brut- und Setzzeit 01. März – 30. September“, „Hunde bitte an die Leine“ und „Bitte keinen Müll hinterlassen“, usw.) und auf die entsprechende Wirkung sowie auf eine gegenseitige Rücksichtnahme durch alle Hundehalter.

Leinenpflicht[1]

 

In Hessen kann die Leinenpflicht individuell von den Kommunen während der Brut- und Setzzeit festgelegt werden. Dabei entscheidet die jeweilige Kommune auch über die Länge der Brut- und Setzzeit.

Die Stadt Nidderau hat die Brut- und Setzzeit vom 01. März bis zum 30. September eines jeden Jahres festgelegt. In Nidderau gibt es aktuell keine Leinenpflicht, sondern lediglich die Aufforderung, dass Hunde an die Leine genommen werden sollen. Auch die Initiative fordert keine Leinenpflicht, sondern appelliert an einen vernünftigen Umgang damit seitens der Hundehalter, die ihre Hunde am besten kennen. 

Außerhalb der Brut- und Setzzeit gibt es für Feld und Wiesen keine Leinenpflicht, auch nicht im Landschaftsschutzgebiet.

Jeder einzelne Hundehalter kann zum Schutz der Wildtiere beitragen, indem in der oben genannten Brut- und Setzzeit Rücksicht genommen wird, die Hunde angeleint und die Wege nicht verlassen werden.

[1] Im Prinzip kann jede Kommune eine Leinenpflicht festlegen, solange diese strenger ist, als es im geltenden Hundehaltungsgesetz (auf Landesebene) steht und nicht anderen Gesetzen widerspricht (z.B. Naturschutzgesetz),

 

Hundewiese/n

 

Es geht das Gerücht herum, wir wären gegen die Einrichtung einer Hundewiese. Auch dem widersprechen wir ausdrücklich!

Wir sind jedoch der Meinung, dass eine solche Wiese nicht in einem Landschaftsschutzgebiet sowie Überschwemmungsgebiet (mindestens 2-3 Monate im Jahr überschwemmt) eingerichtet werden sollte. Wir begrüßen die Einrichtung einer oder mehrerer Hundewiesen. Diese sollten bitte so angelegt sein, dass sie ganzjährig für die Hunde und ihre Halter zugänglich und somit attraktiv für die Nutzung sind. Hier wünschen wir uns die Einbindung der Hundebesitzer.

Andere Städte haben gezeigt, dass die Einrichtung von Hundewiesen auch ohne die Errichtung einer Brücke möglich ist, daher ist die Verknüpfung dieser beiden Themen aus unserer Sicht unglücklich.

Nidder-Zugang für Hunde

 

Auf dem Informationsspaziergang zur Nidder-Renaturierung am 22.04.2023 wurde von Gottfried Lehr (Gewässerökologe) eine Idee geäußert, die wir für ein gutes Miteinander zwischen allen Beteiligten (Fußgänger, Radfahrer und Hundehalter) begrüßen würden. Die Idee lautete, im Rahmen der Renaturierung an einer Stelle einen Zugang zur Nidder für Hunde (und ihre Halter) zu schaffen. Es könnte eine Art Kiesstrand angelegt werden, wie z. B. an der Nidda in Bad Vilbel (auf der gegenüberliegenden Seite des Dottenfelder Hofs), welcher von den Hundehaltern und ihren Vierbeinern sehr gern genutzt wird.

Aus unserer Sicht ist das ein sehr guter Vorschlag, um für die Hunde weiterhin einen Zugang ins Wasser und einen Teil der davor befindlichen Wiese zu ermöglichen.

Wir begrüßen es, wenn die Stadt Nidderau diesen Vorschlag bei der Umsetzung der Renaturierung berücksichtigen und die Hundehalter mit einbeziehen würde. Es ist wünschenswert, sollte dieser Bereich errichtet werden, diesen entsprechend zu kennzeichnen (Hinweisschild: z. B.  „Hunde erlaubt“, „Hundestrand“ etc.).

Der Beschlusstext:

  1. „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, neben den im Konzept geplanten Hundewiesen eine weitere in Heldenbergen einzurichten.“

Dazu die Initiative:

Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Einrichtung von Hundewiesen. Die geplante Windecker Hundewiese liegt jedoch im Landschaftsschutzgebiet und zusätzlich im Überschwemmungsgebiet (Bild 3). Daher halten wir diesen Standort für gänzlich ungeeignet. Wir wünschen uns eine ganzjährig nutzbare Lösung für die Hundehalter, wie es einige umliegende Städte (Bad Vilbel, Karben, Hanau, etc.) bereits vormachen. Als Beispiel: eine der ganzjährig nutzbaren Hundewiesen (Bild 4) in Bad Vilbel.